Kandidatur für Nationalratskandidatur

Nein, der Titel ist nicht doppelt gemoppelt. An der letzten Piratenversammlung (PV), dem Piraten-Äquivalent einer Voll- oder Generalversammlung, der Kantonalen Sektion Zürich wurde ein Anforderungskatalog an Kandidierende für die National- und Ständeratswahlen beschlossen. Diesen sollen Kandidaten ausfüllen, damit diese von den Parteimitgliedern, ohne böse Überraschungen befürchten zu müssen, als Kandidaten bestätigt werden können. Ausserdem sollte sich so auch eine sinnvolle Listenordnung aufstellen lassen. Theoretisch sind zwar alle Listenplätze gleich viel wert, praktisch werden Kandidaten auf den vorderen Plätzen in der Regel mehr Stimmen erhalten und auch in den Medien präsenter sein.

Auf jeden Fall habe ich nun diesen Fragebogen auch ausgefüllt und Kandidiere somit Parteiintern um einen Platz auf der Zürcher Nationalratswahlliste. Nachfolgend ein Auszug daraus.

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Julian Assange und der Infokrieg um Wikileaks

Julian Assange auf dem Cover des Time Magazins vom 13. Dezember 2010Mein Statement zum aktuell brandheissen Thema Julian Assange und Wikileaks: Als Pirat unterstütze ich die Transparenz des Staatswesens und genau da hat die Plattform Wikileaks in den vergangenen Monaten angesetzt. Natürlich bin ich trotzdem für den Schutz der Privatsphäre von Bürgern und daher ist es auch komplett in Ordnung, dass Wikileaks versucht seine Informanten zu schützen. Diese Sichtweise erklärt sich durch das Ungleichgewicht der Macht zwischen Staat und Bürger. Genauso wie es beispielsweise schon lange bei der Polizei praktiziert wird, Korruptions- und Machtmissbrauchs-Vorwürfe zu untersuchen, müssen Bürger ebenfalls die Möglichkeit haben die in ihrem Namen agierenden Politiker und Organisationen zu kontrollieren. Umgekehrt muss die Privatsphäre von nicht besonders im Staatswesen involvierten Bürgern geschützt werden. Es bedarf schlicht gleich langer Spiesse. Daraus folgt für uns Piraten: Transparenter Staat und Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Julian Assange werden sexuelle Vergehen gegen zwei Schwedinnen vorgeworfen. Es gerüchtet im Internet (Telepolis hat eine gute Zusammenfassung), dass es dabei um einvernehmlichen Sex und ein „geplatztes“ Kondom gehe und dass die beiden Frauen sich erst bei der Polizei gemeldet hätten, nachdem Sie voneinander erfahren haben. Es scheint jedoch ziemlich sicher zu sein, dass es hierbei nicht um Vergewaltigung im Sinne von unter Gewalt erzwungenem Sex geht. Ohne die beteiligten Personen zu kennen, darf man sich hier meiner Meinung nach kein moralisches Urteil über eine der beteiligten Parteien erlauben.

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eVoting bei den Piraten?

Logo des PiVote ProgrammeseVoting geniesst bei vielen Netzbewohnern ein eher zweifelhaftes Ansehen. Nicht das Abstimmungen und Demokratie im Internet grundsätzlich unbeliebt wären: Kleine nicht repräsentative Umfragen in Foren oder Newsseiten erfreuen sich grosser Beliebtheit und verschiedene Organisationen nutzen mehr oder weniger transparente demokratische Verfahren um Entscheidungen übers Internet zu treffen.

Eher schlechte Erfahrungen wurden bisher aber mit Wahlmaschinen gemacht. Die kommerziellen Geräte waren, aus Angst vor Industriespionage oder aufgrund von Patenten der eingesetzten Technologien als sogenannte Closed Source Software entwickelt. Das heisst, das niemand ausser dem Hersteller genau weiss wie diese Apparate funktionieren. Bei Wahlen ist aber gerade das Vertrauen wichtig und wie soll man einer Box vertrauen, bei der (fast) niemand weiss wie sie funktioniert?

Auch wir Piraten wollten Entscheidungen demokratisch treffen und als Netzbewohner wäre es natürlich auch toll, wenn man dazu nicht allzu weit herumreisen müsste. Daher haben wir eine Arbeitsgruppe (AG) e-Voting gebildet und uns auf die Suche nach einem für uns geeigneten Verfahren gemacht. Das Ergebnis unserer Bemühungen ist mittlerweile fertig, wurde an der letzten Versammlung von den Mitgliedern bestätigt und steht nun kurz vor der ersten Bewährungsprobe: PiVote, das eVoting der Schweizer Piratenpartei.

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Verdeckte Ermittlungen im Rechtsstaat

xkcd Comic: Die Pflicht ruftLetzte Woche gab es in der Schweiz eine Reihe von Medienberichten darüber, dass ab 1. Januar 2011 verdeckte Ermittlungen durch Polizisten in Chaträumen in einigen Kantonen nicht mehr möglich sein werden. Dadurch würde man keine Pädophile in Kinderchats mehr schnappen können, heisst es. Die Berichterstattung wurde oft sehr boulevardesk geführt: Es kursierten Zitate wie „Eigentlich müssen wir jetzt warten, bis ein Kind zum Opfer wurde.“ (Philipp Hotzenköcherle, Kommandant der Zürcher Stadtpolizei), „Es ist, wie wenn man in einer Forellenzucht fischen würde. Wir können in den Chat, wann wir wollen. Und wir finden immer zwei bis drei Pädophile, die wir sofort verhaften könnten.“ (Thomas Werner, Ermittler der Zürcher Stadtpolizei), „Ab dem 1. Januar sind uns einfach die Hände gebunden: Wir dürfen erst dann einschreiten, wenn es ein Opfer gibt.“ (Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei). Wenn man aufmerksamer las, konnte man den Medienberichten immerhin entnehmen, dass es sich hierbei um ein Problem der Polizei im Kanton Zürich handelt, da dort im Gegensatz zu anderen Kantonen ein entsprechendes Reglement für verdeckte Ermittlungen fehlt. Hintergrund des Aufschreis ist, das dies bisher durch die Eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) ermöglicht wurde, jedoch per Anfang 2011 das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE) aufgehoben werde.

An der ganzen Berichterstattung stören mich mehrere Dinge:

  • Ein komplexes Thema wird durch Missbrauch von missbrauchten Kindern emotionalisiert
  • Ein Teilproblem wird zur Schicksalsfrage aufgebauscht
  • Das Internet wird einmal mehr als angeblich rechtsfreier Raum stigmatisiert
  • Polizisten werden als inkompetent dargestellt

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